Dr. med. univ. Petra Labi, MSc

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

AGB

Die Behandlung bei mir als Ärztin unterliegt der Verschwiegenheitspflicht laut §54 Ärztegesetz.

Der Arzt und der Patient gehen jeder eigenverantwortlich einen Behandlungsvertrag ein.

Die übliche Dauer einer Einheit beträgt 50 Minuten maximal für das Erstgespräch, und 50 Minuten maximal für Behandlungssitzungen. 10 Minuten der Einheit werden für administrative Tätigkeiten eingeplant. Je nach individuellem Bedarf können diese auch länger oder kürzer dauern.

Kurzarztbriefe sind kostenlos,

Befunde werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Honorar ist jeweils am Ende jeder Sitzung in Bar oder per Erlagschein zu bezahlen. Eine Honorarnote wird kostenfrei zu jeder Sitzung ausgehändigt. Die Honorarhöhe wird jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.

Terminabsagen innerhalb 48 Stunden vor vereinbartem Termin oder nicht Erscheinen werden 100% des Honorars als Entschädigung in Rechnung gestellt. Sollte ein anderer Patient diesen Termin einnehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung.

Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).

Rechnungen mit personenbezogenen Daten werden für steuerberaterliche Tätigkeiten sowie im Bedarfsfall zu Abrechnungszwecken an Inkassounternehmen übermittelt.
 

Gültig ab Jänner 2020

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